Am 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutz in Kraft getreten.
Ihr findet hier die gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen für Schwangerschaft und Stillzeit.
Es beinhaltet viele Verbesserungen aber gerade für die stillende Frau bietet es auch einen sehr entscheidenden Nachteil:
Die Freistellung der Mutter zum Stillen wird auf die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes eingeschränkt, danach ist es Kulanz der Arbeitgebers!
Gegen diese Beschneidung laufen Stillfördernde Organisationen Sturm!
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